FAQ für Ärzte
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns
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Dafür gibt es viele Gründe, welche wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch darlegen möchten. Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Privathonorarabrechnung und in vielen anderen Dienstleistungen, die wir unseren Kunden bieten, kennen unsere Mitarbeiter nahezu alle Möglichkeiten um die Leistungen unserer Kunden vollständig und bestens optimiert nach GOÄ abzurechnen.
Unsere Gebühren werden ganz auf Sie persönlich zugeschnitten. In einem persönlichen Gespräch werden alle Details zu unserer Abrechnung geklärt und ein auf Sie abgestimmtes Servicepaket zusammengestellt.
Nein. Sie selbst können entscheiden, welche Forderungen Sie über die Privatärztliche Verrechnungsstelle abrechnen möchten und welche Sie gerne weiterhin selbst in Rechnung stellen möchten (z.B. IGeL-Rechnungen, Rechnungen an Kollegen etc.).
Die Häufigkeit der Datenübermittlung richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Es ist allerdings sinnvoll, die Anzahl der Datenübertagung an die Arbeitsabläufe in Ihrer Praxis/Klinik anzupassen.
Generell wird die Häufigkeit Ihrer Datenübertragung bei einem persönlichen Gespräch mit uns festgesetzt. Falls Ihnen diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr angenehm ist, kann sie jederzeit, in Absprache mit uns, verändert werden.
Häufig gestellte Fragen von Patienten und die Antworten.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns
Es kann durchaus passieren, dass sich die Übertragung der Daten überschneidet und eine Behandlung zweimal abgerechnet wird. Falls dies bei Ihnen der Fall sein sollte, können Sie sich direkt an uns wenden. Wir veranlassen in diesem Fall eine Korrektur der Rechnung und ggf. eine Stornierung der falsch berechneten Leistungen.
Eine Datenschutzerklärung muss unterschrieben werden, damit alle relevanten Daten von Ihrem Arzt an uns weitergegeben werden können. Ihr Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, vor der Datenübermittlung Ihr Einverständnis einzuholen. Bitte unterstützen Sie ihren behandelnden Arzt durch Ihre Unterschrift bei dieser gesetzlichen Vorgabe.
Natürlich wird die Sicherheit Ihrer Daten in unserem Haus groß geschrieben und durch strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze gewährleistet.
Ihr Arzt übermittelt uns Ihre Behandlung mit dem Auftrag darüber eine Rechnung zu erstellen und diese dann an Sie weiterzuleiten. Bei Erhalt der Rechnung ist diese dann an uns zu überweisen. Der Rechnungsbetrag wird von uns an Ihren Arzt weitergeleitet.
Falls Sie eine Rechnung mal nicht begleichen können, können Sie ebenso von unserem Angebot zur Ratenzahlung Gebrauch machen. Dazu müssen Sie nur mit uns telefonisch Kontakt aufnehmen und mit uns Ihre Wünsche zur Ratenzahlung besprechen.
Den Patienten unserer Klienten bieten wir einen Service wenn Sie Hilfe bei Beanstandungen brauchen, wenn es Rückfragen zu Rechnungen oder Sonstigem gibt. Auch stehen wir für eine Korrespondenz bei Beanstandungen von Kostenträgern zur Seite.
In diesem Fall brauchen Sie sich um nichts kümmern. Bei einer doppelt bezahlten Rechnung wird eine automatische Rücküberweisung an Sie veranlasst und es entstehen keine weiteren Kosten oder Umstände für Sie.